Seminargebühren, An- und Abreisekosten sowie Übernachtungskosten können mit der Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung (D-RRV) abgesichert werden. Du kannst zwischen einem Tarif mit Selbstbeteiligung (20% der Schadensumme) oder ohne Selbstbeteiligung (100% Erstattung der Schadensumme) wählen.
Abschließbar ist die RRV bis 30 Tage vor Beginn bzw. Anreise. Wenn innerhalb dieser 30-Tagesfrist das Seminar erst gebucht wird, kann die Versicherung am Buchungstag, sowie innerhalb der 3 nächsten Werktage (Mo-Sa) abgeschlossen werden.
1. Präsenzseminare
Versichert wird der Gesamtpreis des Seminars. An- und Abreisetage, Übernachtungen, sowie etwaige private Verlängerungstage können mitversichert werden.
Das Seminar kann mit einer einmaligen RRV abgesichert werden. Die Versicherung gilt dann nur für das gebuchte Seminar.
Das Seminar kann auch mit einer Jahres-RRV abgesichert werden.
Voraussetzung: das Seminar findet in einer Entfernung von mehr als 50 km vom Wohnort des Versicherungsnehmers statt oder es wird am Seminarort übernachtet.
Die Jahres-RRV verlängert sich automatisch, sofern sie nicht bis spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Versichert sind dann neben dem einen Seminar auch beliebig viele weitere Seminare und/oder Urlaubsreisen.
2. Präsenzseminare, die in mehreren Teilen/Modulen/Blöcken stattfinden.
2.1 Einmalige RRV
Versichert wird der Gesamtpreis des Seminars. An-/Abreise sowie Übernachtungskosten können mitversichert werden.
Es kann nur, ein versichertes Ereignis vorausgesetzt, das gesamte Seminar storniert werden. Bei Abbruch des Seminars gilt dasselbe. Es kann nur das gesamte (Rest-)Seminar abgebrochen werden. Einzelne Teile/Module/Blöcke können nicht storniert werden.
Maximale Versicherungsdauer bis zu einem Jahr.
2.2 Jahres-RRV
Im Sinne der Jahres-RRV sind die einzelnen Teile/Module/Blöcke verschiedene Unternehmungen. Die Versicherungssumme wird nach den Kosten des teuersten Moduls (einschließlich Reisekosten) gewählt.
Hier können dann auch einzelne Teile/Module/Blöcke wegen eines versicherten Ereignisses storniert oder abgebrochen werden. Bei Vorliegen eines entsprechenden versicherten Ereignisses kann auch das gesamte Seminar vor Beginn storniert oder während des Seminars abgebrochen werden.
Du benötigst im Schadensfall eine Aufstellung der Kosten der einzelnen Teile/Module/Blöcke plus – im Stornofalle – die Stornokostenrechnung(en).
3. Online-Seminare
Online-Seminare können auch versichert werden. Es gelten im Grundsatz die gleichen Voraussetzungen, wie für die Präsenz-Seminare – siehe oben unter Punkt 1 – 2.
Ausnahme:
Der Abschluss einer Jahres-RRV für Online-Seminare ist nicht möglich: es besteht kein Versicherungsschutz!
Hier findest du die detaillierten Versicherungsbedingungen.
Hier kannst du die Prämie berechnen und die Versicherung abschließen.
Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz von Seminaren oder Seminarreisen wende dich gerne an:
Peter Schauf
Bezirksleitung ERGO Reiseversicherung
Büro:
Raintaler Straße 15
81539 München
Tel.: 089 69370547 oder 0173 3604941
E-Mail: peter.schauf.ergo@mnet-online.de
Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Reiseversicherungen kannst du dich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.versicherungsombudsmann.de