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Robert Betz: Vorträge & Seminare Juni 2014 - März 2015

I N F O & A N M E D LU N G | 85 INFO&ANMELDUNG AGBs LESBOS 1. Abschluss des Reisevertrags 1.1 Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reise- vertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Reiseanmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner beson- deren Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/ Rechnung. Bei einer Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn besteht keine Verpflichtung zur Übersendung einer Reisebestätigung. 1.2 Die Reiseanmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit auf- geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neuesAngebotvor,andaswirfürdieDauervon10Tagengebundensind.DerVertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder durch Anzahlung und Reiseantritt erklären. 2. Bezahlung 2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. 2.2 Mit der Übersendung des Sicherungsscheins wird innerhalb einer Woche nach dessenErhalteineAnzahlunginHöhevon20%desReisepreisesfällig.DieAnzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. 2.3 Den Restreisepreis zahlen Sie bitte bis 28 Tage vor Reisebeginn. 2.4 Stornogebühren sind immer sofort fällig. 3. Leistungen 3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmendenAngabeninderReisebestätigung/Rechnungverbindlich.Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrückli- chen Bestätigung. 3.2 Im Falle einer Vorausbuchung vor dem Erscheinen eines neuen Reiseprospekts richtet sich der Inhalt der Leistung nicht nach dem im Zeitpunkt der Buchung gülti- genProspekt,sondernnachderjenigenProspektbeschreibung,diefürdengebuchten Reisezeitraum maßgebend ist. Das gilt nur, wenn wir in der Auftragsbestätigung auf den neuen Katalog hinweisen. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1ÄnderungenoderAbweichungeneinzelnerReiseleistungenvondemvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.2 Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Rei- seleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lagesind,einesolcheReiseohneMehrpreisfürSieausunseremAngebotanzubieten. 4.3 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten PreiseimFallderErhöhungderBeförderungskostenoderderAbgabenfürbestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die be- treffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: 4.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungs- kosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maß- gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhö- hungsbetrag verlangen. b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungs- mittelgeforderten,zusätzlichenBeförderungskostendurchdieZahlderSitzplätzedes vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. 4.3.2WerdendiebeiAbschlussdesReisevertragesbestehendenAbgabenwieHafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. 4.4 Eine Erhöhung ist insgesamt nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung füh- rendenUmständevorVertragsschlussnochnichteingetretenundbeiVertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. 4.5ImFalleeinernachträglichenÄnderungdesReisepreiseshabenwirSieunverzüg- lichzuinformieren.Preiserhöhungenabdem20.TagvorReiseantrittsindunwirksam. BeiPreiserhöhungenummehrals5%sindSieberechtigt,ohneGebührenvomReise- vertragzurückzutretenoderdieTeilnahmeaneinermindestensgleichwertigenReise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. 4.6 Die vorgenannten Rechte haben Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen. 4.7UnterdengleichenVoraussetzungenwerdenwirdenReisepreissenken,fallssich die vorgenannten Kosten und Abgaben ermäßigt haben. 5. Rücktritt, Umbuchung 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem ei- genen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bitte senden Sie in diesem Fall die Rücktrittserklärung an die unter diesen Reisebedingungen aufgeführte Anschrift. 5.2TretenSievomReisevertragzurückodertretenSiedieReisenichtan,soverlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert: Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% vom Reisepreis Ab 29. Bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis Ab 21. Bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis Ab 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis Ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 55% vom Reisepreis Bei Nichtantritt 75% vom Reisepreis 5.3 Im Falle einer Teilstornierung bei einer Kombibuchung, d.h. wenn zwei Semi- nare als Kombination gebucht wurden und eines davon wieder storniert wird, sind Sie verpflichtet, die Differenz zum Normalpreis der Gesamtreise bei der Buchung nur eines Seminars zu bezahlen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Reiserücktrittsbe- dingungen gemäß Ziff. 5.1 und 5.2 entsprechend für den Rücktritt von gebuchten Seminaren. 5.4Wirbehaltenunsvor,inAbweichungvondenunterZiff.5.2und5.3aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können,dassunswesentlichhöhereAufwendungenalsdiejeweilsanwendbarePau- schale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschä- digung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigenVerwendungderReiseleistungenkonkretzubeziffernundzubelegen. 5.5 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen nachzuweisen, dass keine oder we- sentlichgeringereKostenentstandensindalsmitdenvorstehendenPauschalenoder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen. 5.6 Ein Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reiseter- mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförde- rungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise dennoch Änderungen vorgenommen, können wir ein pauschales Bearbei- tungssentgelt von EUR 30,00 pro Reise erheben. 5.7 Entstehen durch die Umbuchung höhere Kosten, werden wir Sie darüber infor- mieren. In diesem Fall werden wir eine Umbuchung nur durchführen, wenn Sie diese Kosten übernehmen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wur- den infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwen- dungen bemühen. Handelt es sich um völlig unerhebliche Leistungen oder stehen einerErstattunggesetzlicheoderbehördlicheBestimmungenentgegen,bestehtkein Anspruch auf unser Tätigwerden. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 7.1 Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unsererAbmahnungnachhaltigstörenoderwennSiesichineinem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigtist.Kündigenwir,sobehaltenwirdenAnspruchaufdenReisepreis;wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnenlassen,diewirauseineranderweitigenVerwendungdernichtinAnspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. 7.2 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebe- nenoderbehördlichfestgelegtenMindestteilnehmerzahlnurdannvomReisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dieRücktrittserklärungzugegangenseinmuss,angegebenwurden.InjedemFallsind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurch- führung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Min- destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. 8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt 8.1WegenderKündigungdesReisevertragesinFällenhöhererGewaltverweisenwir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: „(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2)WirdderVertragnachAbsatz1gekündigt,sofindetdieVorschriftdes§651eAbs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ 8.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www. auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer: (030) 5000-2000. 9. Gewährleistung Abhilfe 9.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungs- pflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,IhreBeanstandungenunverzüglichanzuzeigen.Diesgiltnurdannnicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. 9.2 Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatz- leistung Abhilfe zu schaffen. 9.3 Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Auf- wand erfordert. Minderung 9.4 Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Kündigung 9.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns er- kennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ih- rerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die von Ihnen in Anspruch genommenenLeistungenentfallendenTeildesReisepreises,soferndieseLeistungen für Sie von Interesse waren. 9.7. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung) 10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis be- schränkt, a)soweiteinSchadenwedervorsätzlichnochgrobfahrlässigherbeigeführtwirdoder b)soweitwirfüreinenIhnenentstehendenSchadenalleinwegeneinesVerschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Überein- kommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 10.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden beschränkt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese Haftungs- höchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 10.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zu- sammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrück- lich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. 10.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.Sportanlagen,GeräteundFahrzeugesolltenSievorInanspruchnahme prüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. 10.5 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseaus- schreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften dahernichtfürdieErbringungderBeförderungsleistungselbst.EineetwaigeHaftung regeltsichindiesemFallnachdenBeförderungsbestimmungendieserUnternehmen, auf die Sie ausdrücklich hinzuweisen sind und die Ihnen auf Wunsch zugänglich zu machen sind. 10.6EinSchadenersatzanspruchgegenunsistinsoweitbeschränktoderausgeschlos- sen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leis- tungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrt- unternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausfüh- renden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als aus- führendeFluggesellschaftgenannteFluggesellschaft,werdenwirSieüberdenWech- sel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen,dassSiesoraschwiemöglichüberdenWechselunterrichtetwerden. 12. Verjährung 12.1AnsprüchewegennichtvertragsgemäßerErbringungderReisehabenSieinner- halb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Ver- schulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. 12.2 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht- verletzung von uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sons- tiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 12.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. 12.4DieVerjährungbeginntmitdemTag,derdemTagdesvertraglichenReiseendes folgt.FälltderletzteTagderFristaufeinenSonntag,einenamErklärungsortstaatlich anerkanntenallgemeinenFeiertagodereinemSonnabend,sotrittandieStelleeines solchen Tages der nächste Werktag. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlun- gen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verwei- gern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften 13.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Ge- sundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staa- tenlosigkeit) vorliegen. 13.2FürdasBeschaffenundMitführendernotwendigenReisedokumente,eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vor- schriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 13.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besor- gung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 14. Datenschutz und Datenspeicherung 14.1 Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Kundendaten durch uns, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unter- nehmen erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. 14.2 Ihre Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken sowie zur Zusendung von Feedbackbögen in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Tele- fonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Nationalität und Ihres Berufs gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke oder fürFeedbackbögenwidersprechen.TeilenSieunsdiesbitteschriftlichunterNennung des jeweiligen Mediums mit Ihrer Anschrift an: Robert Betz Transformations GmbH, Bernhard-Wicki-Straße 5, 80636 München oder per E-Mail an info@robert-betz.com mit. Weitere Informationen zum Datenschutz halten wir für Sie vor. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen DieUnwirksamkeiteinzelnerBestimmungendesReisevertrageshatnichtdieUnwirk- samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 16. Gerichtsstand Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen durch uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.

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