S E M I N A R E F Ü R F R A U E N A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 12.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pfl ichten schuldhaft verletzt. 13. Datenschutz und Datenspeicherung 13.1 Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verar- beitung Ihrer Kundendaten durch uns, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutz- gesetzes. 13.2 Ihre Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrech- nungs- und internen Werbezwecken sowie zur Zusendung von Feedbackbögen zu unseren Veranstaltungen in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Post- anschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Nationalität und Ihres Berufs gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke oder für Feedbackbögen wider- sprechen. Teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter Nennung des jeweiligen Mediums mit Ihrer Anschrift an: Robert Betz Transformations GmbH, Bavariaring 26, 80336 München oder per E-Mail an info@robert-betz.de mit. Weitere Informatio- nen zum Datenschutz halten wir für Sie vor. 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Rei- severtrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 15. Gerichtsstand Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen durch uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufl eute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend. Reiseveranstalter: Robert Betz Transformations GmbH Bavariaring 26 · D-80336 München Tel. 089 890 830-0 · lesbos@robert-betz.de www.robert-betz.com Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. 9.2 Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaff en. 9.3 Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unver- hältnismäßigen Aufwand erfordert. Minderung 9.4 Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Kündigung 9.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beein- trächtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Inter- esse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkenn- baren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes In- teresse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. 9.7 Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzu- erkennen. 10. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung) 10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant- wortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 10.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden be- schränkt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese Haf- tungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 10.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausfl üge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so ein- deutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. 10.4 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitä- ten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme prüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten haften wir nur, wenn uns ein Verschulden triff t. 10.5 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hier- für ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hinzuweisen sind und die Ihnen auf Wunsch zugänglich zu machen sind. 10.6 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit be- schränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen 4 2 | Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzun- gen ausgeschlossen ist. 10.7 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für keine Beförderungs- oder Transferleistung (z.B. Flüge, Bahnrei- sen, Taxifahrten oder Busfahrten) haften, bei der Sie selbst Vertragspartner des Unternehmen sind, das diese Leistung erbringt. Das heißt, es besteht keine Haftung für von Ihnen beauftragte Transportmittel. Können Sie die Reise aus von Ihnen zu vertretenden Gründen (z.B. nicht rechtzeitig ange- tretene Flüge) oder aus Gründen, die von Ihnen beauftragte Beförderungsunternehmen zu vertreten haben, nicht antre- ten, gelten die allgemeinen Regelungen über Rücktritt und Umbuchung dieser Vertragsbedingungen. 10.8 Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Wenn Sie sich zurzeit oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befi nden oder befunden haben, sind wir berechtigt, Sie von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 10.9 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die an- gebotenen Veranstaltungen kein Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen sind. 10.10 Die Tiefe des sich Einlassens auf Prozesse der Selbster- fahrung und - Veränderung bestimmen Sie selbst. 11. Verjährung 11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich gesche- hen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch gel- tend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. 11.2 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfl ichtverletzung von uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Er- füllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung von uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfül- lungsgehilfen beruhen. 11.3 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. 11.4 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich aner- kannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühes- tens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvor- schriften 12.1 Wir sind verpfl ichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 12.2 Für das Beschaff en und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind aus- schließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nicht- befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht,